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FAQ

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um den Immobilienkauf in Griechenland – von rechtlichen und steuerlichen Themen bis hin zum Ablauf, Kosten und unserer persönlichen Begleitung durch Immolymp.


Darf ich als Schweizer, nicht EU-Bürger eine Immobilie in Griechenland erwerben?

Ja. Als Schweizer Staatsbürger können Sie grundsätzlich Immobilien in Griechenland erwerben. Es bestehen keine generellen Kaufbeschränkungen für Nicht-EU-Bürger. In bestimmten Grenz- oder sicherheitsrelevanten Regionen (z. B. nahe der Türkei) kann jedoch eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein. Zudem benötigen Käufer eine griechische Steuernummer (AFM) sowie eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags (empfehlenswert).

Was benötige ich für den Erwerb einer Immobilie in Griechenland?

Für den Immobilienkauf in Griechenland sind insbesondere folgende Voraussetzungen erforderlich: eine griechische Steuernummer (AFM), ein griechisches Bankkonto, ein notariell beurkundeter Kaufvertrag sowie eine rechtliche Prüfung der Immobilie durch einen Anwalt. Zusätzlich fallen Steuern und Gebühren an, die vor Vertragsunterzeichnung beglichen werden müssen.

Wie läuft der Immobilienkauf in Griechenland ab?

Der Immobilienkauf in Griechenland erfolgt in klar definierten Schritten – von der Auswahl der passenden Immobilie über rechtliche und technische Prüfungen bis zur notariellen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch. Eine strukturierte Begleitung ist entscheidend, um Risiken zu vermeiden und den Kaufprozess effizient und sicher abzuwickeln

Wie lange dauert ein Immobilienkauf in Griechenland?

Die Dauer eines Immobilienkaufs in Griechenland hängt vom Objekt und der Vorbereitung ab. In der Regel dauert der gesamte Prozess zwischen 4 und 8 Wochen. Entscheidende Faktoren sind die rechtliche Prüfung, die Beantragung der Steuernummer (AFM), die Vertragsvorbereitung sowie die notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch.

Brauche ich für den Immobilienkauf in Griechenland einen Anwalt?

Ein Anwalt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen – insbesondere für ausländische Käufer. Der Anwalt prüft die Eigentumsverhältnisse, Bau- und Nutzungsgenehmigungen sowie mögliche Belastungen der Immobilie und schützt Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen während des gesamten Kaufprozesses.

Brauche ich einen Notar beim Immobilienkauf in Griechenland?

Ja. Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist nur mit notarieller Beurkundung rechtsgültig. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, sorgt für die ordnungsgemässe Beurkundung und veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Gibt es Risiken beim Immobilienkauf in Griechenland?

Wie bei jeder Immobilientransaktion bestehen Risiken, insbesondere bei fehlender rechtlicher oder technischer Prüfung. Unklare Eigentumsverhältnisse, ungenehmigte Bauten oder offene Belastungen können problematisch sein. Durch eine professionelle Begleitung mit Anwälten, Notaren und technischen Experten lassen sich diese Risiken jedoch weitgehend vermeiden.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf in Griechenland an?

Neben dem Kaufpreis fallen in Griechenland unter anderem die Grunderwerbsteuer (3,09 %), Notarkosten, Anwaltskosten sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen an. Die Gesamtn ebkosten liegen je nach Objekt und Struktur in der Regel zwischen 9% und 12 % des Kaufpreises.

Bin ich als Schweizer in Griechenland einkommenssteuerpflichtig?

Wenn Sie Ihre Immobilie in Griechenland ausschliesslich selbst nutzen und keine Mieteinnahmen erzielen, fällt keine griechische Einkommensteuer an.

Unabhängig von der Nutzung ist jedoch jährlich die griechische Grundsteuer (ENFIA) zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach Lage, Grösse und Wert der Immobilie und ist in der Regel moderat.

Bei Vermietung der Immobilie unterliegen die erzielten Mieteinnahmen der griechischen Einkommensteuer. Die Steuersätze sind progressiv und liegen derzeit zwischen 15 % und 45 %, abhängig von der Höhe der Einnahmen.

Zusätzlich gilt:

  • Mieteinnahmen müssen in Griechenland korrekt deklariert werden
  • Die Immobilie ist auch in der Schweizer Steuererklärung anzugeben
  • Dank des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz–Griechenland wird eine Doppelbesteuerung vermieden
Kann ich meine Immobilie in Griechenland vermieten?

Ja. Immobilien in Griechenland können sowohl langfristig als auch kurzfristig (z. B. Ferienvermietung) vermietet werden. Je nach Vermietungsart gelten unterschiedliche steuerliche und administrative Anforderungen, insbesondere bei Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb.

Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Immobilienkauf?

Zu den laufenden Kosten zählen die jährliche Grundsteuer (ENFIA), Unterhalts- und Instandhaltungskosten, Versicherungen sowie gegebenenfalls Verwaltungs- oder Vermietungskosten. Die Höhe hängt von Lage, Objektart und Nutzung ab.

Wann ist ein Golden Visa in Griechenland möglich?

Ja. Neben den regulären Mindestinvestitionen von 400.000 € bzw. 800.000 € (je nach Region) gibt es bestimmte Ausnahmeregelungen, bei denen ein Golden Visa auch mit einem niedrigeren Investitionsbetrag möglich sein kann.

Eine wichtige Ausnahme betrifft Bestandsimmobilien mit Nutzungsänderung, insbesondere:

  • ehemalige Gewerbe- oder Industrieimmobilien,
  • Bürogebäude,
  • oder andere nicht zu Wohnzwecken genutzte Objekte,

die vollständig zu Wohnraum umgewidmet und renoviert werden.

In diesen Fällen kann das Golden Visa bereits ab 250.000 € Investitionsvolumen möglich sein, unabhängig von der Region.

Wichtig:

  • Die Nutzungsänderung und Renovierung müssen vollständig abgeschlossen sein.
  • Die Voraussetzungen werden strikt geprüft.
  • Nicht jede renovierte Immobilie qualifiziert automatisch.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist daher zwingend erforderlich.

Immolymp koordiniert die Abstimmung mit Anwälten und Behörden.

Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Investitionsmodellen und Ablauf finden Sie auf unserer Golden Visa Informationsseite/Blog.

Wie funktionieren Maklerprovisionen in Griechenland und wie arbeitet Immolymp?

In Griechenland ist es üblich, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer eine Maklerprovision bezahlen. Diese liegt in der Regel bei etwa 2–3 % pro Partei und kann je nach Objekt und Region variieren.

Immolymp arbeitet in der Regel mit lokalen Maklerpartnern vor Ort:
• Der lokale Makler wird vom Verkäufer vergütet
• Immolymp wird vom Käufer vergütet

Für den Käufer entstehen dadurch keine höheren Gesamtkosten, da die Provision, die üblicherweise an einen lokalen Makler zu zahlen wäre, stattdessen an Immolymp entrichtet wird.

Der entscheidende Vorteil:
Immolymp vertritt ausschliesslich die Interessen des Käufers – ohne Interessenkonflikt.

Unsere Käuferprovision beträgt 3 % und umfasst die persönliche, strukturierte Begleitung bis zum Kaufabschluss.

Was ist ein Suchauftrag und wann ist er sinnvoll?

Ein Suchauftrag ist sinnvoll, wenn Käufer gezielt nach einer passenden Immobilie suchen und Zeit sowie Risiken minimieren möchten. Immolymp übernimmt dabei die Marktabklärung, prüft die tatsächliche Verfügbarkeit von Objekten, führt Preisverhandlungen, organisiert Besichtigungen und begleitet den gesamten Kaufprozess strukturiert bis zum Abschluss.

Was unterscheidet Immolymp von klassischen Immobilienmaklern?

Immolymp versteht sich nicht als klassische Immobilienplattform, sondern als spezialisierte Immobilienberatung für Griechenland. Wir vertreten ausschliesslich Käuferinteressen, arbeiten transparent, international und strukturiert – von der ersten Anfrage über die Objektauswahl bis zur rechtlichen, steuerlichen und technischen Abwicklung.

Wie unterstützt Immolymp Käufer konkret im Such- und Kaufprozess?

Immolymp übernimmt für Käufer den gesamten Such- und Koordinationsprozess. Wir prüfen im Vorfeld, ob Immobilien tatsächlich noch verfügbar sind, analysieren Preis und Marktumfeld, führen Preisverhandlungen, organisieren Besichtigungstermine und koordinieren alle beteiligten Fachstellen.

Dadurch sparen Käufer Zeit, vermeiden unnötige Reisen und profitieren von einer strukturierten, effizienten Abwicklung bis zum Kaufabschluss.

Weitere Informationen zu unserem strukturierten Vorgehen finden Sie unter Suchauftrag für Immobilien in Griechenland.


Hinweis:

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung durch qualifizierte Fachpersonen.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung.

Stand der Informationen: Dezember 2025.