7 % Flat Tax in Griechenland: Steuervorteile für Rentner
Griechenland und die 7 %-Flat-Tax für Rentner – Wie Sie als Ruheständler von steuerlichen Vorteilen profitieren können
Sie träumen davon, Ihren Ruhestand unter der Sonne des Mittelmeers zu verbringen? Griechenland lockt nicht nur mit seinem Klima, sondern auch mit einem attraktiven Steuerprogramm für ausländische Rentner: der 7 %-Flat-Tax.
Warum Griechenland für Rentner immer attraktiver wird
In den letzten Jahren ist Griechenland zu einem beliebten Ziel für ausländische Ruheständler geworden – nicht nur wegen seiner landschaftlichen Schönheit, kulturellen Vielfalt und mediterranen Lebensweise, sondern auch aus steuerlichen Gründen. Seit 2020 bietet die griechische Regierung ausländischen Rentnern ein äusserst attraktives Besteuerungsmodell: Eine pauschale Einkommensteuer von lediglich 7 % auf alle ausländischen Einkünfte.
Dieses Steueranreizprogramm wurde eingeführt, um wohlhabende ausländische Ruheständler ins Land zu holen, die ihre Rentenbezüge in Griechenland ausgeben und so die Wirtschaft unterstützen.
Was bedeutet die 7 %-Flat-Tax konkret?
Wenn Sie als Rentner Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können Sie beantragen, dass sämtliche Ihrer ausländischen Einkünfte – also nicht nur Renten, sondern auch Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge – für einen Zeitraum von 15 Jahren pauschal mit nur 7 % besteuert werden.
Wichtige Eckpunkte:
- Gültigkeit: 15 Jahre ab Antragstellung
- Steuersatz: Einheitlich 7 % auf alle ausländischen Einkünfte
- Zahlungsmodus: Die Steuer ist jährlich bis zum letzten Werktag im Juli in einer Summe zu entrichten
- Solidaritätszuschlag: Entfällt für Teilnehmer dieses Programms
Beispiel:
Ein deutscher Rentner mit 30.000 € Jahresrente zahlt in Griechenland lediglich 2.100 € Einkommenssteuer – unabhängig vom Einkommensumfang.
Wer kann vom 7 %-Programm profitieren?
Um sich für dieses Steuerprogramm zu qualifizieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Voraussetzungen:
- Sie beziehen eine Rente oder rentenähnliche Einkünfte aus dem Ausland.
- Sie waren in 5 der letzten 6 Jahre vor der Antragstellung kein griechischer Steuerinländer.
- Sie ziehen aus einem Land nach Griechenland, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder ein Informationsaustauschabkommen besteht – dazu zählen alle EU- und EWR-Staaten sowie viele weitere Länder.
- Sie halten sich mindestens 183 Tage pro Jahr in Griechenland auf oder Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich nachweislich dort.
Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung, z. B. ein Golden Visa.
Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Teilnahme am Flat-Tax-Programm muss bis spätestens 31. März des laufenden Steuerjahres beim zuständigen Finanzamt für ausländische Steuerpflichtige in Athen gestellt werden.
Erforderlich sind unter anderem:
- Ein Nachweis über den Bezug einer ausländischen Rente
- Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Griechenland
- Nachweis über die letzten Steuerwohnsitze
- Dokumente zur Identität und ggf. Aufenthaltsrecht
Tipp: Es empfiehlt sich, einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Anwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen, um den Antrag korrekt und vollständig einzureichen.
Welche weiteren Vorteile haben ausländische Rentner?
Neben dem niedrigen Steuersatz gibt es eine Reihe zusätzlicher Vorteile:
- Doppelbesteuerungsabkommen: Griechenland hat mit vielen Ländern Abkommen geschlossen, die verhindern, dass Renteneinkünfte doppelt besteuert werden. In vielen Fällen wird die Steuerpflicht auf Griechenland übertragen.
- Rückforderung ausländischer Steuern: Wurden im Ausland bereits Steuern auf Einkünfte gezahlt, kann unter Umständen eine Rückerstattung beantragt werden.
- Keine griechische Sonderabgabe (Solidaritätsbeitrag): Dieser entfällt für Teilnehmer des Flat-Tax-Programms.
- Keine Progression: Der Steuersatz bleibt konstant bei 7 %, egal wie hoch das Einkommen ist.
Was passiert, wenn man unter 183 Tagen im Jahr in Griechenland lebt?
Auch wenn Sie sich weniger als 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhalten, kann das Programm weiterhin gelten – vorausgesetzt, Ihr sogenannter Lebensmittelpunkt (Zentrum der Lebensinteressen) liegt in Griechenland. Das bedeutet z. B.:
- Ihr Ehepartner lebt dauerhaft in Griechenland
- Sie besitzen dort Wohneigentum
- Ihre sozialen und wirtschaftlichen Bindungen sind überwiegend in Griechenland
Für wen ist das Programm weniger geeignet?
Nicht jeder profitiert in gleichem Mass von der 7 %-Flat-Tax. Besonders US-Staatsbürger sollten vorsichtig sein: Sie unterliegen grundsätzlich der Besteuerung ihres weltweiten Einkommens durch die USA – unabhängig vom Wohnsitz. Dadurch fällt oft eine doppelte Steuerlast an. Zwar kann man das griechische Programm beantragen, es bietet jedoch in der Regel keinen finanziellen Vorteil für US-Bürger.
Auch bei anderen Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland kann es zu steuerlichen Nachteilen oder unnötigem Verwaltungsaufwand kommen.
Rechenbeispiel: Was bleibt von der Rente übrig?
Brutto-Rente p.a. |
Steuer bei 7 % in Griechenland |
Steuer in Deutschland (ca.) |
Ersparnis |
25.000 € |
1.750 € |
ca. 3.500 € |
1.750 € |
40.000 € |
2.800 € |
ca. 9.000 € |
6.200 € |
60.000 € |
4.200 € |
ca. 16.000 € |
11.800 € |
Hinweis: Die Zahlen sind Näherungswerte und können je nach Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Einkünften abweichen.
Beispiel: Herr Müller aus Hamburg wandert nach Kreta aus
Herr Müller, 67 Jahre alt, erhält eine monatliche gesetzliche und betriebliche Rente von zusammen 2.800 €. Nach dem Verkauf seines Hauses in Deutschland entscheidet er sich, nach Kreta zu ziehen. Dort kauft er eine kleine Immobilie, meldet seinen Wohnsitz um und beantragt die 7 %-Flat-Tax. Nach erfolgreicher Genehmigung zahlt er nun jährlich 2.352 € Steuern auf seine gesamten Einkünfte. Zuvor waren es in Deutschland fast 7.000 €.
Sein Fazit: „Ich zahle deutlich weniger Steuern, lebe in einem warmen Klima, geniesse gutes Essen – und habe mein Lebensgefühl zurückgewonnen.“
Einschränkungen
- US-Staatsbürger: Das Programm ist für US-Bürger weniger geeignet, da sie weltweit steuerpflichtig sind und daher möglicherweise keine steuerlichen Vorteile aus der griechischen Flat-Tax ziehen können.
- Pensionäre des öffentlichen Dienstes: In einigen Fällen, wie z. B. bei deutschen Beamtenpensionen, kann das Doppelbesteuerungsabkommen vorsehen, dass die Besteuerung im Herkunftsland erfolgt, wodurch die griechische Flat-Tax nicht anwendbar ist.
Fazit: Ein attraktives Modell für Ruheständler mit Auslandsrente
Das 7 %-Flat-Tax-Programm in Griechenland ist ideal für ausländische Rentner, die:
- Ihre Einkünfte überwiegend aus dem Ausland beziehen
- Steuerlich flexibel sind
- In Griechenland ihren Ruhestand verbringen möchten
- Von einem transparenten, planbaren Steuersystem profitieren wollen
Mit sorgfältiger Vorbereitung und der richtigen Beratung lässt sich der Ruhestand in Griechenland nicht nur angenehm, sondern auch steuerlich vorteilhaft gestalten.

Bildquelle: Canva

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